Sachbearbeiter (m/w/d) für Büro gesucht

Wir suchen zu sofort eine(n) Sachbearbeiter (m/w/d) für unser Büro in Teilzeit. Die Bereitschaft auch in den Nachmittagstunden zu arbeiten, sollte vorhanden sein.

Das sollten Sie mitbringen:

  • Freude, Freundlichkeit & gute Aussprache am Telefon
  • selbstständiges Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Vorkenntnisse in MS Office

Das sind Ihre Aufgaben:

Abwicklung des Tagesgeschäftes wie z. B.

  • Telefondienst
  • Angebote kalkulieren & schreiben
  • Beschwerdemanagement
  • Allgemeine Bürotätigkeiten

Wir bieten Ihnen: 

  • einen sicheren Arbeitsplatz mit fairen Arbeitsbedingungen
  • ein höfliches Miteinander in einem familiengeführten Betrieb

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per Mail oder auf dem klassischen Postweg.

Fragen vorab können wir gerne telefonisch unter 05472 7440 klären.

Linienbusfahrer gesucht

Mit dem Geschenkgutschein Großartiges erleben

Gutscheine verschenken kommt immer gut an. Bestellen Sie gerne telefonisch unter 05472 / 7440, per E-Mail oder kommen Sie bei uns vorbei.

Nach  Eingang des Rechnungsbetrages wird der Gutschein freigegeben und kann vom Gutscheinempfänger eingelöst werden. Unser Reisegutschein ist ab dem Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig und nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sicherheits- & Hygienekonzept zur Vermeidung von Infektionskrankheiten

Liebe Reisegäste,

da Ihre Gesundheit und Sicherheit für uns an erster Stelle stehen, haben wir sämtliche präventive Maßnahmen ergriffen, um das Ansteckungsrisiko durch Covid-19 zu minimieren. Gleichsam möchten wir Ihnen gerne folgende Vorgaben und amtliche Verordnungen an die Hand geben, wie Sie sich und andere schützen können.

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Corona Präventionsmaßnahmen

Am Samstag, 16. Juli 2021 ist die aktualisierte Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Neu aufgenommen wurde in die Verordnung auch eine Übergangsregelung für alle Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die 7-Tage-Inzidenz schon seit mehr als fünf aufeinanderfolgenden Werktagen bei bis zu 10 liegt.

Vereinfachte Darstellung für touristische Busreisen

Maßgeblicher Inzidenzwert unter 100 und oberhalb von 10

  • Touristische Busreisen sind gemäß § 7d zulässig
  • Ausschließlich getestete, genesene oder geimpfte Fahrgäste sind zu befördern
  • Tragen einer medizinischen Maske gem. § 3 Abs. 3 Nr. 10
  • Hygienekonzept nach § 4 der Verordnung
  • Keine Kapazitätsbeschränkung, Empfehlung Abstand

Maßgeblicher Inzidenzwert bei bis zu 10

  • Touristische Busreisen sind gemäß § 1e zulässig
  • Hygienekonzept nach § 4 der Verordnung mit Wahlmöglichkeit:

kein Abstand: Tragen einer medizinischen Maske, auch während der Fahrt

Einhaltung Abstand: Tragen einer medizinischen Maske, nur solange nicht der Sitzplatz eingenommen wurde

Bei touristischen Busreisen, die in einem anderen Bundesland begonnen haben, gelten die dort geregelten Anforderungen über infektionsschützende Maßnahmen.

Weitere Informationen zu aktuellen Verordnungen in Niedersachsen finden sich bei der Niedersächsischen Landesregierung.

Presseberichte

Nachfolgend sehen Sie einen Auszug unserer Presseberichte: Weiterlesen