Corona Präventionsmaßnahmen
Am Samstag, 16. Juli 2021 ist die aktualisierte Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Neu aufgenommen wurde in die Verordnung auch eine Übergangsregelung für alle Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die 7-Tage-Inzidenz schon seit mehr als fünf aufeinanderfolgenden Werktagen bei bis zu 10 liegt.
Vereinfachte Darstellung für touristische Busreisen
Maßgeblicher Inzidenzwert unter 100 und oberhalb von 10
- Touristische Busreisen sind gemäß § 7d zulässig
- Ausschließlich getestete, genesene oder geimpfte Fahrgäste sind zu befördern
- Tragen einer medizinischen Maske gem. § 3 Abs. 3 Nr. 10
- Hygienekonzept nach § 4 der Verordnung
- Keine Kapazitätsbeschränkung, Empfehlung Abstand
Maßgeblicher Inzidenzwert bei bis zu 10
- Touristische Busreisen sind gemäß § 1e zulässig
- Hygienekonzept nach § 4 der Verordnung mit Wahlmöglichkeit:
kein Abstand: Tragen einer medizinischen Maske, auch während der Fahrt
Einhaltung Abstand: Tragen einer medizinischen Maske, nur solange nicht der Sitzplatz eingenommen wurde
Bei touristischen Busreisen, die in einem anderen Bundesland begonnen haben, gelten die dort geregelten Anforderungen über infektionsschützende Maßnahmen.
Weitere Informationen zu aktuellen Verordnungen in Niedersachsen finden sich bei der Niedersächsischen Landesregierung.